Die neue Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden.
Für ihr Unternehmen hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten – wie beispielsweise Mitarbeiterdaten, Kundenkontakte oder Bewerbungsunterlagen. Als Unternehmensverantwortlicher haften Sie damit für die ordnungsgemäße Umsetzung und die laufende Einhaltung der Richtlinien.
Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte unterstützen wir sie gerne bei der Analyse und Erkennung von eventuellen Schwachstellen. Die Evaluierung erfolgt mittels bewährter Methoden. Als Resultat erhalten Sie ein umfangreiches Gutachten (Verfahrensverzeichnis) und einen optionalem Maßnahmenkatalog.
Unsere Mitarbeiter decken dabei nicht nur die rechtlichen Aspekte ab, sondern unterstützen Sie auch aktiv bei der technischen Umsetzung aller Maßnahmen und im Falle von Datenschutzverletzungen auch im laufenden Betrieb.